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Eine Karikatur zur Bankenenteignung

Wie jeden Tag schlug ich auch heute die Freie Presse auf, um mir die Karikatur des Tages, gezeichnet von Jürgen Tomicek, anzusehen und wenn es nicht so traurig wäre, könnte man losprusten vor lachen.
Heute sieht man auf der Karikatur, die die Bildunterschrift "Stimme aus dem Jenseits" trägt, eine Angela Merkel, die ein paar große Dokumente mit sich herumträgt. Die Aufschrift: "Bankenenteignungsgesetz". Ihrem Gesichtsausdruck zu entnehmen ist, dass sie sich ertappt fühlt, Angstschweiß spritzt um ihren Kopf herum davon.
Doch was ist los? Die Sprechblase "aus dem Off" gibt Aufschluss: "Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf!". Wer dieses Zitat mal prägte, darüber wird diskutiert, doch die meisten sagen, es war ein Ausspruch Erich Honeckers (was nicht bedeuten muss, dass die Mehrheit Recht hat).
In anderen Ländern muss es doch eigentlich mit Empörung aufgenommen werden, dass ein sozialistisches Element - die Enteignung - erstmals wieder Einzug in deutsches Recht hält. Zwar (geplanter Weise) nicht auf Dauer, doch das hat man "früher" auch immer gesagt.

Die Karikatur lässt sich übrigens auf Tomiceks Homepage einsehen. Dort einfach auf "20.03. Banken-Enteignungsgesetz" klicken :-).

1 Kommentar

Linear

  • *
    Enteignung-gibt-es-schon-länger  
    Die "Enteignung" wird nicht erst mit dem Gesetz der HRE eingeführt. Schon seit 1949 ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 15 die "Vergesellschaftung" erlaubt und geregelt: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechen".
    Die Enteignung von Grundstücken im Bereich Straßenbau und Naturschutz ist z.B. ein recht häufiges Phänomen.
    Das "allgemeine Interesse" wird von Herrn Steinbrück mit den 90 Milliarden Euro Steuergeldern zur Stabilisierung der HRE begründet.
    Das Problem der Anwendung von Artikel 15 ist jedoch, ob man Banken als "Produktionsmittel" ansehen kann. Was produzieren Banken? Kapital verwalten sie nur, was eher eine Dienstleistung darstellt. Außerdem gestaltet sich die Schätzung des Unternehmenswertes schwierig. Die Eigentümer müssen entschädigt werden, aber welchen Wert legt man dann zugrunde? Ein stark gesunkener Aktienkurs steht sicher in keinem Verhältnis, was die Bank wirklich wert ist. Allein die ihr gehörenden illiquiden Anlagen haben einen realen höheren Wert als den derzeitigen nominalen. Nur findet sich z.B. für Immbolilien zur Zeit schwer ein Käufer.
    Sollte es "Enteignung" der HRE kommen, sollte das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um diese Probleme zu klären. Trotz aller schwächen des Marktsystems ist das private Eigentum einer der Eckpfeiler des wirtschaftlichen Wohlstandes seit dem 2. Weltkrieg. Ein fahrlässiger Umgang damit wäre verheerend. Andererseits hat der Staat natürlich ein berechtigtes Interesse an der Sicherung seines Geldes. Die "Enteignung" sollte dafür aber die absolute Ausnahme bleiben.

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