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Dürfen Eltern die Post ihrer Kinder lesen, wenn diese 16 sind?





Gerade führte ich eine sehr interessante (Online-)Unterhaltung mit einem Freund. Er wollte ein paar Projekte im Internet hochziehen, scheitert damit jedoch regelmäßig an seinem Vater. Nun, man denkt sich, der Vater wird ihm wohl eben die Projekte explizit verbieten, doch nein, es ist ein ganz anderer Grund: Scham. Der Vater verbietet es ihm nur indirekt, indem er regelmäßig die Post seines Sohns liest und ihn über Sachen, die ihm nicht gefallen, rügt, so z.B. auch über den Kauf von Webspace für ein Projekt.
Viel Post
© RainerSturm / PIXELIO
Lange habe ich mit meinem Freund gestritten, warum er sich diese Behandlung gefallen lässt. Der Vater ist rund um die Uhr zu Hause und nimmt die Post entgegen, mein Freund ist jedoch immer bis zum frühen Nachmittag in der Schule und findet dann seine Post geöffnet vor. Und, je nach Inhalt, noch eine Ermahnung seines Vaters oder eine Debatte mit seinem Vater um dies und jenes.
Ich wollte ihn schon animieren, sich die Unterstützung seiner Mutter zu holen. Mit 16 hat er doch schließlich schon ein eigenes Leben und auch das Recht darauf, doch leider wohnt sie nicht in der Nähe und Mutter und Vater sind zerstritten. Ein weiteres Jugendkonto, für das die Mutter für ihn unterschreibt, damit er seine eigenen Finanzen verwalten kann, möchte er sich nicht holen. Er möchte nicht, dass sein Vater glaubt, er verheimliche ihm etwas. Andererseits will er nicht, dass der Vater seine Finanzen kennt und auch sonst alle Post liest. Eine schwierige Verkettung von Umständen.
Doch daraus ergibt sich eine Frage: darf der Vater überhaupt noch seine Post lesen? Dürfte er das grundsätzlich oder nur in ganz bestimmten Fällen? Ich werde mich schlau machen und wieder darüber schreiben, wenn es weitere Informationen gibt, währenddessen könnt ihr ja mal sagen, was ihr davon haltet.

Update (19.01. 23:30 Uhr):
Genauso wie Poseritz habe ich es auch gesehen. Doch der Sachverhalt ist schwieriger als man glaubt, denn nur das Gericht scheint letztendlich die Unterlassung des Lesens der Briefe des Kindes unterbinden zu können. Und wer treibt es schon so weit, seine Eltern anzuzeigen?
Leider habe ich bisher keine Interpretationen gefunden, die sich nicht irgendwo auf Vermutungen stützen, selbst in Foren wie 123recht.net, wo sich die Anwälte (aber auch viel Halbwissen) nur so tummeln. Die mir am ehesten einleuchtende Interpretation fand ich auf answers.yahoo.com. Gewiss ist das nicht wirklich ein Beleg für Unfehlbarkeit, doch die Formulierung der Antwort verpackt diese sehr glaubhaft:
Zitat von Mr.Right:
Entgegen der irrtümlichen Annahme einiger meiner Vorschreiber haben Grundrechte grundsätzlich keine Geltung zwischen Privaten (Drittwirkung). Eltern sind jedenfalls keine Grundrechtsverpflichtete gegenüber ihren Kindern, soweit Art. 10 GG betroffen ist.

Eltern könnten sich jedoch bei Öffnen der Briefe ihrer Kinder nach § 202 StGB strafbar machen. Die Handlung ist jedoch nur dann strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt. Bei minderjährigen Kindern sind Eltern in der Regel als gesetzliche Vertreter auch zur Entgegennahme von Willenserklärungen befugt. Hierzu können auch Briefe gezählt werden. Bei der Ausübung des Sorgerechts ist jedoch stets auf das Wohl des Kindes abzustellen. Insofern ist beispielsweise die Zulässigkeit des Lesens von nach außen hin eindeutig als solche erkennbaren Liebesbriefen, oder eines Tagebuchs, das auch in den Schutzbereich des Gesetzes fallen kann, fragwürdig. Bei volljährigen Kindern kann von einer grundsätzlich vorhandenen Befugnis jedenfalls nicht mehr ausgegangen werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht.

Das macht die Entscheidung jetzt nicht gerade leichter. Dass mein Freund mit seinen Eltern auf jeden Fall reden sollte, ist klar. Und gegen 21 Uhr bekam ich auch eine Nachricht: er hat mit seinem Vater zum Abendessen geredet. Wie das nun ausging... er vergaß, es zu schreiben ^^ (er lebt jedenfalls noch).

5 Kommentare

Linear

  • *
    Poseritz  
    Also wenn ich das nicht falsch denke, dann dürfen die das nicht so lange kein ausdrücklicher Verdacht der Gefährdung das Kindes vorliegt (Fürsorgepflicht). Egal ob er 12, 16 oder 17 ist. Ab 18 dürfen sie es gar nicht mehr.
    • *
      Sebi  
      Ich habe mal ein Update gebracht und mich auf deinen Kommentar bezogen :-).
  • *
    Anonym  
    -gelöscht-
    • *
      Sebi  
      Würdest du bitte aufhören, hier themenfremden Content von anderen Seiten einzukopieren?
  • *
    Lara  
    Als Mutter wäre es mir sogar peinlich, in den Liebesbriefen meiner Kinder zu lesen.

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