Die Antwort auf diese Frage fand ich gestern in der neuen Ausgabe der ADAC Motorwelt und ist ein simples: nein. Auch, wenn Schilder explizit sagen (z.B. an Eingängen von Parkplätzen und -häusern), dass die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt,
Geschrieben in ADACmotorwelt 7/2008, Seite 90:
kommt [die Regel] dort aber grundsätzlich nicht zur Anwendung, da die Fahrspuren nur der Parkplatzsuche dienen.
Baut man jedoch einen Unfall, bekommen die Beteiligten die Schuld zu gleichen Teilen aufgeteilt, es sei denn es kann bewiesen werden, dass einer der Unfallgegner stand.
Manchmal lohnt es sich halt doch, die Leserbriefe zu lesen
